Sachverständi­gen­büro für Immobilienbewertung Schmidt
von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gutachter Haus und Grundstück
enhalten

Sie sind angemeldet!

Ihre gespeicherten Eingaben sowie der Download­-Bereich sind nun zugänglich.

Es wurde eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.

Das Registrierungskonto wird angelegt, sobald Sie den Erhalt der E-Mail innerhalb der nächsten 5 Minuten bestätigen.

enhalten

Ein Link zur Vergabe eines neuen Passworts wurde an Ihre E-Mail-Adresse gesendet!

Die gespeicherten Eingaben wurden erfolgreich geladen.
Die Eingaben wurden erfolgreich gespeichert.
Login erforderlich.
Es sind keine gespeicherten Eingaben vorhanden.

Sachverständigenvertrag - Online

Bild Kontakt
enhalten

Be­auf­tra­gung zur Er­stel­lung ei­nes Gut­ach­tens, wenn Sie bei ei­nem Orts­ter­min nicht an­we­send sein kön­nen

enhalten

Als Ein­blick in die Be­digun­gen der Gut­ach­ten­be­auf­tra­gung

Hinweis

Bei ei­ner Be­auf­tra­gungs­ab­sicht wird vor dem Ein­ge­ben der ein­zel­nen Po­si­tio­nen eine Kon­tak­tie­rung em­pfoh­len

Hinweis

Zur Be­auf­tra­gung eines Kurz­gut­ach­tens ist die­ser Ver­trag nicht er­for­der­lich

Anleitung
  1. Anmeldung oder Registrierung
  2. Eingabe der nach­fol­gen­den Ver­trags­punkte
    • Beach­ten Sie bitte die In­for­ma­tionen und Er­läute­rungen zu den Ein­ga­ben, die bei der An­wahl des Info­symbols Info er­schei­nen
    • Sollten die er­for­der­lichen An­ga­ben nicht be­kannt sein, wird em­pfoh­len, die bis da­hin ge­tä­tig­ten An­ga­ben zu speichern und die feh­len­den In­for­mat­ionen in Er­fah­rung zu bringen. Die bis­her ein­ge­ge­ben Da­ten kön­nen je­der­zeit wie­der ge­la­den und er­gänzt wer­den (s.u.)
    • Zur Beantwortung von Fra­gen zu den ein­zel­nen Punk­ten steht Ih­nen das Sach­ver­stän­di­gen­büro ger­ne zur Ver­fü­gung
  3. Vertrag erstellen
  4. Vertragsentwurf unter Down­loads abrufen
  5. Vertragsentwurf postalisch oder ggf. per E-Mail zusenden
    (optional im Download-Bereich möglich)
Auftraggeber
bearbeitet
  • Dr.
  • Prof.
  • Prof. Dr.
    Gegenstand des Vertrags
    bearbeitet
    Info zum Gegenstand des Vertrags

    Hier bitte alle zu bewertenden Flurstücke (Grundstücke) eintragen. Die Flurstücksbezeichnungen können Sie aus dem Grundbuch, aus Notarurkunden (Kaufvertrag etc.) oder dem Liegenschaftskataster (Katasterkarte) entnehmen.

    Erstattung eines schrift­li­chen Gut­ach­tens über den

    • des Grundstücks
    • der Grundstücke
    • des Wohnungseigentums Nr.
    • der Wohnungseigentume Nr.
    • des Teileigentums Nr.
    • der Teileigentume Nr.
    • des Erbbaurechts auf dem Grundstück
    in
      Eigentums­verhältnisse
      bearbeitet
      Info zu Eigentumsverhältnissen

      Zur Ortsbesichtigung sind der Außenbereich und bei bebauten Grundstücken alle Räumlichkeiten zu besichtigen.

      • Es ist zu beachten, dass Mieter, Wohnungsrechtsinhaber, Dauernutzungsberechtigte etc. ohne Benachrichtigung durch den Eigentümer den Zugang nicht gewähren müssen. Daher ist vorab auch mit diesen ein Ortstermin zu vereinbaren
      • Ohne die Kenntnis des Eigentümers oder Vertretungsberechtigten von der Erstellung des Gutachtens ist eine Gutachtenerstellung nicht möglich
      Anlass bzw. Zweck des Gutachtens
      bearbeitet
      Info zum Anlass bzw. Zweck des Gutachtens

      Der vorliegende Anlass kann entweder aus der Liste ausgewählt oder im unteren Feld eingegeben werden

      • Je nach Anlass sind vor allem rechtliche Besonderheiten hinsichtlich des Anlasses zu berücksichtigen
      Wertermittlungs­stichtag
      bearbeitet
      Info zum Wertermittlungsstichtag

      Es ist ein Wertermittlungsstichtag als Zeitpunkt vorzugeben, zu dem der Wert ermittelt werden soll. Je nach Anlass des Gutachtens sind hierbei auch gesetzliche Vorschriften einzuhalten. So sind beispielsweise

      • bei der Ermittlung eines Pflichtteils bei Nachlassregelungen der Wert der Immobilien zum Todestag des Erblassers zu ermitteln
      • bei der Ermittlung eines Zugewinnausgleichs bei Ehescheidungen nur Wertänderungen zwischen der Eheschließung und dem Scheidungsantrag von Bedeutung
      Qualitäts­stichtag
      bearbeitet
      Info zum Qualitätsstichtag

      Der Qualitätsstichtag bezieht sich auf die Eigenschaften und Beschaffenheiten sowie den rechtlichen der Zustand der Immobilie. In der Regel entspricht der Qualitätsstichtag dem Wertermittlungsstichtag, es sei denn, dass aus bestimmten Anlässen abweichende Stichtage zu wählen sind.

      Wohn-­/Nutzflächen von Gebäuden
      bearbeitet
      Info zu Wohn-/Nutzflächen von Gebäuden

      Die Wohn-/Nutzflächen haben einen großen Einfluss auf die Wertermittlung.

      • Wohnflächen sind gemäß Wohnflächenverordnung, Nutz(-ungs)flächen gemäß der DIN 277 anzugeben
      • Diese können bei einer Ortsbesichtigung vom Sachverständigen durch ein Aufmass ermittelt oder vom Auftraggeber mitgeteilt werden
      • Je nach Anlass wird empfohlen, ein Aufmass vorzunehmen
      Erforderliche Informationen und Unterlagen
      bearbeitet
      Info zu Erforderliche Informationen und Unterlagen

      Die einzelnen Informationen und Unterlagen können von Ihnen als Mitteilung vorgegeben, beim Ortstermin übergeben oder vorab zugesendet werden. Unter Unterlagen befinden sich eine Checkliste, eine Vollmachtserklärung sowie Vorlagen zur Unterlagenbeschaffung, die Sie speichern und ausdrucken können.

      • Mit einer Vollmacht können diese auch vom Sachverständigenbüro (gegen Aufpreis) beschafft werden
      • Bei einer Vorlage oder Mitteilung ist die Situation zum Qualitätsstichtag zu Grunde zu legen
      • Je nach Anlass wird empfohlen, ein Aufmass vorzunehmen

      Empfehlung: Soll das Gutachten aus gegebenem Anlass Dritten vorgelegt werden, sollte eine objektive Überprüfung von vorgegebenen Informationen bzw. Ihren Mitteilungen nicht zu Abweichungen führen. Je nach diesbezüglichen Auswirkungen könnte es zur Ablehnung des Gutachtens kommen. Im Zweifelsfall ist daher die Einholung von schriftlichen Bestätigungen oder die Beschaffung durch den Sachverständigen zu bevorzugen.

      Auszug aus der Liegen­schafts­karte
      Info zum Auszug aus der Liegenschaftskarte

      Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasterkarte) ist grundsätzlich für alle Bewertungsobjekte erforderlich.

      Hinweis

      erhältlich bei den Vermessungs- und/oder Katasterämtern. Auch über das Internet beziehbar.

      Auszug aus dem Grundbuch
      (Bewertungs­objekt)
      Info zum Auszug aus dem Grundbuch

      Ein vollständiger Grund­buch­auszug ist grundsätzlich für alle Bewertungs­objekte erforderlich.

      • Mit der Ein­sicht in das Grund­buch kann auch fest­ge­stellt werden, ob ein Dritter ein Recht an dem Bewertungs­objekt besitzt oder das Bewertungs­objekt mit Belastungen be­haf­tet ist. Diese sind in der Abteilung II ver­zeich­net. Ist mit der Eintra­gung ein Ver­weis auf den voll­ständigen Inhalt des Rechts ange­geben (z.B.: gemäß Bewilligung vom...) wird die­ser Inhalt (i.d.R eine Notar­urkunde) ebenso benö­tigt. Der voll­stän­dige Grund­buch­auszug ist nicht mit den Benach­richti­gungen über Änderungen gemäß §55 GBO zu ver­wechseln!
        Es ist auch möglich, den Inhalt des Grund­buchs vertrag­lich vor­zu­geben. Soll das Gut­achten je­doch auch Dritten vor­gelegt werden, wird hiervon jedoch dringend abgeraten
      • Sollte mit dem Bewertungs­objekt ein Recht an einem weiteren (Nachbar-)Grund­stück ver­bun­den sein (z.B. Wege­rechte etc.), ist auch hier die ent­sprechende Eintra­gung im Grund­buch dieses Grund­stücks erforderlich
      Hinweis

      erhältlich bei den Grundbuch­ämtern in den Amts­gerichten. Es ist ein berech­tigtes Interesse nach­zuweisen, das in erster Linie der jeweilige Eigen­tümer besitzt. In den meisten Fällen reicht auch eine Voll­macht aus.

      Auszug aus Grundbuch
      (begünsti­gende Rechte)
      Info zum Auszug aus dem Grundbuch (begünstigende Rechte)

      Ein Auszug oder eine Mitteilung ist in jedem Fall erforderlich.

      • Sollte mit dem Bewertungs­objekt ein Recht an einem weiteren (Nachbar-)Grund­stück ver­bun­den sein (z.B. Wege­rechte etc.), ist auch hier die ent­sprechende Eintra­gung im Grund­buch dieses Grund­stücks erforderlich. Sind keine begünstigende Rechte vorhanden, teilen Sie dies bitte auch mit.
      Hinweis

      erhältlich bei den Grundbuch­ämtern in den Amts­gerichten. Es ist ein berech­tigtes Interesse nach­zuweisen, das in erster Linie der jeweilige Eigen­tümer bzw. Inhaber des Rechts besitzt. In den meisten Fällen reicht auch eine Voll­macht aus.

      Auszug aus der Boden­richt­wert­karte
      Info zum Auszug aus der Bodenrichtwertkarte

      Ein Auszug aus der Bodenrichtwertkarte ist grundsätzlich für alle Bewertungs­objekte erforderlich.

      • Zu den Bodenrichtwerten ist neben der Karten­dar­stellung eine Merk­mals­beschrei­bung er­for­der­lich. In Rheinland-Pfalz ist die Infor­mationen gebühren­pflichtig
      Hinweis

      erhältlich bei den Vermessungs- und/oder Kataster­ämtern. Auch über das Inter­net be­zieh­bar.

      Auszug aus dem Bau­lasten­ver­zeich­nis
      Info zum Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

      Der Aus­zug aus dem Bau­lasten­ver­zeich­nis ist grund­sätz­lich für alle Bewertungsobjekte erforderlich.

      Hinweis

      erhältlich bei den Baugenehmi­gungs­behörden.

      Bau­zeich­nungen (Grund­risse/­Schnitte)
      Info zu Bauzeichnungen (Grundrisse/Schnitte)

      Bauzeichnungen sind nicht unbedingt erforderlich, erleichtern jedoch die Gutachtenerstellung und reduziert den Aufwand. Ggf. erhältlich bei den zuständigen Bauordnungsämtern (Archiv der Baugenehmigungen).

      Miet-/Pacht­verträge
      Info zu Miet/Pachtverträge
      Hinweis

      Eine Kopie der Verträge oder eine Mitteilung des Auftraggebers ist in jedem Fall erforderlich.

      Sind keine Miet/Pachtverträge vorhanden, teilen Sie dies bitte mit. (z.B. "nicht vorhanden"→ der erscheinende Hinweis unter dem Eingabefeld ist wählbar.)

      Bauplanungs­rechtliche Auskünfte
      Info zum Bauplanungsrecht

      Bauplanungs­rechtliche Auskünfte sind grundsätzlich für alle Bewertungs­objekte er­for­der­lich.

      Hinweis

      erhältlich bei den Baugenehmi­gungs­behörden.

      Auskünfte zum Denkmalschutz
      Info zum Denkmalschutz

      Die Auskünfte sind grund­sätz­lich für alle Bewertungsobjekte er­for­der­lich, bei denen bau­liche An­la­gen vor ca. 1945 errichtet wurden.

      Hinweis

      erhältlich bei den unteren Denkmal­schutz­behörden.

      Info zu Teilungserklärung (Einräumungsvertrag) incl. Aufteilungsplan, Angaben zu Instandhaltungsrücklagen

      Die Teilungserklärung oder ein Einräumungsvertrag sind nur erforderlich, wenn es sich um Wohnungseigentum (Eigentums­wohnungen) oder Teileigentum (Mit-/Sonder­eigentum zu nicht­wohn­lichen Zwecken) handelt.

      Aus­stehende Bei­träge/­Abgaben
      nach BauGB/­KAG
      Info zu ausstehenden Beiträge/Abgaben nach BauGB/KAG

      Auskünfte zu ausstehenden Beiträgen und Abgaben sind grundsätzlich für alle Bewertungsobjekte er­for­der­lich, bei denen Grund­stücke be­wer­tet werden sollen.

      Hinweis

      erhältlich bei den Stadt-/­Gemeindeverwaltungen.

      Sind keine Beiträge/Abgaben ausstehend, teilen Sie dies bitte mit. (z.B. "nicht vorhanden"→ der erscheinende Hinweis unter dem Eingabefeld ist wählbar.)

      Energie­ausweis
      Info zum Energieausweis
      Hinweis

      Eine Mitteilung des Auftraggebers in jedem Fall erforderlich.

      Ist kein Energieausweis vorhanden, teilen Sie dies bitte mit. (z.B. "nicht vorhanden"→ der erscheinende Hinweis unter dem Eingabefeld ist wählbar.)

      Angaben zum Wert­ermittlungs­objekt
      bearbeitet
      Info zu Angaben zum Wertermittlungsobjekt

      Teilen Sie hier bitte alle Angaben mit, die Ihnen bekannt sind. Sollten von Ihnen zu einzelnen Punkten keine Angaben gemacht werden können, werden vom Sachverständigenbüro Feststellungen getroffen sowie Schätzungen vorgenommen.

      Es wird davon ausgegangen werden, dass im Übrigen nicht eingetragene Rechte und Lasten nicht bestehen. Weiterhin teilt der Auftraggeber Angaben zu ggf. vorhandenen baulichen Anlagen bzw. nicht sichtbaren Bauteilen in oder an diesen mit, soweit diese bekannt sind:
      • Einfamilienhaus
      • Zweifamilienhaus
      • Mehrfamilienhaus
      • Lager
      • Garage
      • Garagen
      • Nebengebäude
      • massiv
      • Fertigbauweise
      • Fertigbauweise (Holzständer)
      • Fertigbauweise (Holztafel)
      • Fertigbauweise (Beton)
      • Fachwerk (Eiche)
      • Fachwerk (Nadelholz)
      • Skelettbauweise (Holz)
      • Skelettbauweise (Metall)
      • Blockbauweise (Holz)
      • Holzkonstruktion
      • Mauerwerk
      • Mauerwerk (Ziegel)
      • Mauerwerk (Bimsbeton)
      • Mauerwerk (Bimsbeton, mit Dämm­material)
      • Mauerwerk (Porenbeton)
      • Mauerwerk (Kalkstein)
      • Mauerwerk (Blähton)
      • Mauerwerk (Bruchstein)
      • Mauerwerk (mehrschalig, mit Dämm­füllung)
      • Holzbalken, gemauerte Ausfachung
      • Holzbalken, Lehmausfachung
      • Ständerwände mit Dämmfüllung
      • Betonfertigteile
      • Mineralwolle
      • Hartschaum
      • EPS
      • XPS
      • Dämmputz
      • Dachstein (Beton)
      • Dachziegel (Ton)
      • Naturschiefer
      • Kunstschiefer
      • Faserzementschindeln
      • Dachpappe
      • Bitumenbahnen
      • Bitumenschindeln
      • Wellplatten (Faserzement)
      • Wellplatten (Kunststoff)
      • Falzblech
      • Sandwichplatten (gedämmt)
      • Zwischensparrendämmung
      • Aufsparrendämmung
      • Stahbeton
      • Holzbalken
      • Metallträger
      • Betonfertigteile
      • Gewölbe im KG, darüber Holzbalken
      • Stahbeton im KG, darüber Holzbalken
      Bereits gespeicherte Eingaben werden überschrieben.