§1 Gegenstand
Erstellung eines Kurzgutachtens durch das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Schmidt, Am Sonnenhang 26, 56112 Lahnstein unter den folgenden Bedingungen:
§2 Wertermittlungsobjekte
Die Erstellung eines Kurzgutachtens ist nur für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser sowie Wohnungseigentum möglich.
§3 Begriff des Kurzgutachtens
Unter Kurzgutachten wird die Darstellung der wesentlichen Eigenschaften und Beschaffenheiten des Wertermittlungsobjekts sowie des Ergebnisses einer Immobilienbewertung verstanden.
Die Immobilienbewertung beruht auf der Grundlage einer Verkehrswertermittlung, entspricht jedoch nicht den Anforderungen, die an eine Verkehrswertermittlung gemäß §194 Baugesetzbuch gestellt werden.
Hierbei werden insbesondere Rechte Dritter an dem Grundstück sowie besondere öffentlich-rechtliche Bedingungen nicht beachtet.
§4 Grundlagen des Kurzgutachtens
Grundlage des Kurzgutachtens sind die Angaben des Auftraggebers sowie ergänzende Feststellungen der Beschaffenheiten und Eigenschaften der Immobilie durch den Sachverständigen. Erforderliche Daten werden ausschließlich vom Auftraggeber mitgeteilt, weitere Nachforschungen werden nicht betrieben.
Eine wertbeeinflussende Berücksichtigung evtl. vorhandener Altlasten kann ausschließlich nur durch die Heranziehung eines weiteren Sachverständigen erfolgen. Baumängel und -schäden werden insoweit aufgenommen, wie sie zerstörungsfrei, d.h. augenscheinlich bei der Ortsbesichtigung erkennbar sind.
Es erfolgt keine tiefergehende Bauschadensbegutachtung mit differenzierter Bestandsaufnahme, Vorplanung und Kostenschätzung (Dazu ist die Beauftragung eines Bauschadenssachverständigen erforderlich.). Baumängel und -schäden wurden nur insoweit aufgenommen, wie sie zerstörungsfrei, d.h. augenscheinlich und offensichtlich erkennbar waren und einer besonderen Berücksichtigung bedürfen. Ggf. vorhandene Verkleidungen, sonstige Gegenstände oder Einbauten wurden hierbei nicht versetzt oder entfernt.
Tiefergehende Untersuchungen auf pflanzliche und tierische Schädlinge sowie über gesundheitsschädigende Baumaterialien werden nicht durchgeführt. Die Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile und Anlagen sowie der technischen Ausstattungen und Installationen (Heizung, Elektro, Wasser etc.) wird nicht geprüft. Im Gutachten wird daher die Funktionsfähigkeit unterstellt.
Sollten Kosten für Sanierungen oder Modernisierungen Berücksichtigung finden, werden auch diese pauschal und ohne differenzierte Bestandsaufnahme, Vorplanung und Kostenschätzung ermittelt. Die Wertermittlung wird zudem auf der Grundlage der realisierten Vorhaben durchgeführt. Das Vorliegen einer Baugenehmigung und ggf. die Übereinstimmung der ausgeführten Vorhaben mit dem Bauordnungsrecht und der verbindlichen Bauleitplanung wird nicht geprüft. Bei der Wertermittlung wird deshalb die materielle Legalität der baulichen Anlagen und Nutzungen vorausgesetzt.
§5 Vertragsschluss
Durch Anklicken des Buttons "Beauftragen" beauftragt der Nutzer das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Schmidt, Am Sonnenhang 26, 56112 Lahnstein, ein Kurzgutachten unter den o.a. Bedingungen zu erstellen. Erst mit der Annahme des Auftrags durch das Sachverständigenbüro Schmidt und einem Terminvorschlag zur Ortsbesichtigung wird der Vertrag verbindlich geschlossen. Die Annahme des Auftrags sowie der Terminvorschlag erfolgen hierbei in Textform (per Mail).
§6 Vergütung
Die Vergütung erfolgt gemäß den Angaben auf der Interseite des Sachverständigenbüro Schmidt (www.immowert-schmidt.de). Nach dem Ortstermin und vor der Bearbeitung des Auftrags ist vom Auftraggeber ein Betrag in Höhe des Mindesthonorars entsprechend Angaben auf der Interseite des Sachverständigenbüro Schmidt zu überweisen. Der ggf. verbleibende Restbetrag ist nach einer Benachrichtigung über die Fertigstellung des Kurzgutachtens zu begleichen. Die Benachrichtigung erfolgt in Textform (per Mail).
Nach der Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrags erfolgt eine unmittelbare Versendung des Gutachtens an die Adresse des Auftraggebers. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Gutachten auf Kosten des Auftraggebers per Nachnahme zu versenden.
§7 Kündigung
Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem ein Ausbleiben des vereinbarten Mindesthonorars nach dem Ortstermin. Weiterhin besteht eine wichtiger Grund in der Zurücknahme der öffentlichen Bestellung des Auftragnehmers durch die zuständige Bestellungsbehörde.
Im Falle einer Kündigung, die der Sachverständige zu vertreten hat, steht ihm eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Teilleistungen nur insoweit zu, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar ist. In anderen Fällen steht dem Sachverständigen eine Vergütung auf Basis des Zeitaufwands zu, der bis zur Kündigung entstanden ist. Der Stundensatz beträgt 150,00 € je angefangene Stunde, Fahrt- und Wartezeiten werden mit 75,00 € je angefangene Stunde in Rechnung gestellt.
§8 Haftung
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Kurzgutachten nicht den Anforderungen an ein gewöhnliches Gutachten über den Verkehrswert genügt. Es wird empfohlen keine Vermögensdispositionen auf dieser Grundlage vorzunehmen.
Eine unbeschränkte Haftung erfolgt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen gehaftet. Darüber hinaus erfolgt eine Haftung nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
§9 Widerrufsbelehrung
Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, also den Kauf zu Zwecken tätigen, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, haben Sie ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem Sie die Bestätigung der Auftragsannahme und einen Terminvorschlag erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Hierzu können Sie das bei Auftragsannahme mitgesendete Widerrufsformular ausfüllen oder eine sonstige geeignete Mitteilungsart wählen.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt haben, verwendet, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
§10 Schlussbestimmungen
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird jedoch nicht teilgenommen.
Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, soweit diese vom Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Schmidt, Am Sonnenhang 26, 56112 Lahnstein schriftlich bestätigt wurden.