Kann man ein Haus verkaufen/kaufen?
Ratgeber Verkaufen/Kaufen
Nimmt man die Frage wörtlich, bräuchte man schwere Maschinen und großes Werkzeug. Mit "Haus" ist jedoch natürlich ein mit einem Einfamilienwohnhaus bebautes Grundstück gemeint.
Warum ist eine scharfe Trennung zwischen Haus und bebautem Grundstück sinnvoll, wenn doch eigentlich jeder weiß, was gemeint ist?
Bei der Beschreibung des Verkaufsobjekts kommt es nicht selten vor, dass tatsächlich nur das Gebäude beschrieben wird. Der Grund- und Boden rückt in den Hintergrund oder wird gar nicht beachtet. Dabei hat der Grund- und Boden bzw. der unbebaute Grundstücksbereich ein wesentlich größere Bedeutung als vermutet. Nicht nur die Grundstücksfläche, sondern auch der Zuschnitt und die baulichen oder sonstigen Nutzungsmöglichkeiten entscheiden letztendlich, welcher Wert dem Grundstück insgesamt zugeordnet werden kann.
Kommt nur eine Nutzung als Gartenbereich in Frage oder liegen Teile des unbebauten Grundstücksbereichs in einem Steilhang, ist die Nutzung und damit der Wert nicht mit einem Grundstück vergleichbar, auf dem zusätzlich ein weiteres Gebäude gebaut werden könnte oder die gesamte Grundstücksfläche ohne Probleme genutzt werden kann.
Könnte ein Grundstücksteil nicht nur zusätzlich bebaut, sondern daneben auch eigenständig und unabhängig genutzt werden, wird tatsächlich nicht nur ein "Haus" mit großem Garten, sondern auch ein zusätzliches Baugrundstück veräußert bzw. gekauft.
Hinweis
Grundstücke sind hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzbarkeit in Teilen zu betrachten.
Es ist auch ein Unterschied, ob ein sehr schmaler und langer Gartenbereich oder ein Gartenbereich mit günstigen Zuschnitt vorhanden ist. Die Errichtung eines Gartenhauses, die Gestaltungen von Einfriedungen oder die Platzierung von Anpflanzungen sind bei schmalen Grundstücken nur sehr eingeschränkt möglich.
Die alleinige Angabe der Grundstücksfläche gibt hierzu keinen Aufschluss.
Liegt der Fokus bei einem "Hauskauf" ausschließlich auf dem Gebäude ist es auch nicht ausgeschlossen, dass bei Kaufpreisvorstellungen oder Angebotspreisen vergleiche zu Grundstücken mit erheblich abweichenden Grundstücksflächen angestellt werden, und dies nicht nur bei unbedarfter Betrachtungsweise. Bei den von Maklern zum Kaufpreisvorschlag gerne genutzten Formel Wohnfläche × V €/m² Wohnfläche (z.B. 150m² × 1.500 €/m² = 225.000,- €) wird die Grundstücksfläche und die sonstige Nutzbarkeit des Grundstücks nicht explizit berücksichtigt. Bei Angebotspreisen sollte daher nicht unbedingt von einer zuvor durchgeführten sorgfältigen Wertermittlung ausgegangen werden.
Das Alter bzw. die Nutzungsdauer des Gebäudes ist ebenso zu beachten. Zwar kann ein Gebäude bei gut erhaltener Bausubstanz ohne weiteres renoviert oder modernisiert werden. Wirtschaftlich gesehen lohnt sich dies jedoch meist nur bei einzelnen Bauteilen. Ist insbesondere die Haustechnik insgesamt veraltet, können die Aus- und Einbaukosten schnell in die Höhe steigen. Hier stellt sich die Frage, ob und wie lange das Gebäude noch den modernen Ansprüchen an Wohnraum genügt. Sind dies nur noch wenige Jahre, rückt die zukünftige Grundstücksnutzung immer weiter in den Vordergrund.
Hinweis
Gebäude sind wirtschaftlich gesehen nicht auf ewig lange Zeit nutzbar. Je nachdem, wie sich Ansprüche an Wohnraum oder Nutzflächen ändern, sind Renovierungen oder Modernisierungen erforderlich, die im Vergleich zu einem Neubau unwirtschaftlich werden. Bei älteren Gebäuden mit erheblichem Renovierungs- und Neugestaltungsbedarf rückt die zukünftige Grundstücksnutzung schrittweise in greifbare Nähe.
Besonderes Augenmerk ist auf Grundstücke mit älteren Gebäuden zu legen, bei denen die Instandhaltung so stark vernachlässigt wurde, dass sich eine durchgreifende Modernisierung oder Kernsanierung unmittelbar aufdrängen. Bei einer sorgfältigen Prüfung der Bausubstanz und der risikoadjustierten Einschätzung der Sanierungskosten kann es dazu kommen, dass ein Abriß günstiger oder wirtschaftlicher ist. - Dies sollte, kann jedoch oftmals erst nach dem Kauf geschehen! - Würde es hierzu kommen, hat man tatsächlich kein "Haus" sondern ein unbebautes Grundstück mit bestimmten Nutzungsmöglichkeiten erworben, denen die ganze Beachtung geschenkt werden sollte.