Sachverständi­gen­büro für Immobilienbewertung Schmidt
von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gutachter Haus und Grundstück
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Ratgeber Bewertung

Sehr viele On­line-Por­tale ver­sprechen eine unver­bind­liche und kosten­lose Immobilien­bewer­tung. "Eine Masche" wer­den Sie den­ken - und ja, dem ist auch so.

Was steckt hinter dem Versprechen?

Bild kostenlose Immobilienbewertung

Mit den Eingaben, die zur vermeint­lichen On­line-Bewer­tung einge­geben werden, wird im besten Fall auto­matisch und un­mittel­bar ein Ergeb­nis mit irgend­einer gewähl­ten Spanne aus einer nicht nach­vollzieh­baren Auswer­tung von Wunsch­angebo­ten aus Online-Inse­raten generiert. Oftmals werden hierbei weder die Methodik noch die Grund­lage der Auswer­tungen veröffent­licht. Die Ergeb­nisse sind somit nicht über­prüf­bar, wirken dahin­gestellt und sind damit auch insgesamt un­brauch­bar, was bei einer kosten­losen Dienst­leistung jedoch nicht ver­wun­dern sollte.
Anschließend werden die zwar für eine Wert­ermittlung bei weitem nicht aus­reichenden, aber für eine Akquise geeig­neten Ein­gaben mit Ihrer Ein­willi­gung kosten­pflichtig an mög­lichst vie­le Mak­ler weiter­gegeben, die somit ihr Port­folio ergänzen und mit Ihnen Kon­takt auf­nehmen können.
Aus der so­genann­ten und unzu­läs­sigen "Kaltakquise" (unauf­gefor­derte Werbe­maß­nahmen) wird eine Aufforderung zur Kontakt­aufnahme. Je nach Preis­gestal­tung der angebotenen Kontaktinformationen nebst Objekt­daten und der Anzahl der auf diese Metho­den angewie­senen Mak­ler werden Sie auf Dauer aus­reichend mit Kontaktierungs­versuchen ver­sorgt sein.

Sollten Sie die Möglich­keit haben, nach der Ein­gabe der rele­vanten Akquise­daten die Kontakt­aufnahme durch einen Makler abzu­lehnen, ist es von Vorteil, wenn Sie zuvor weder Ihre E-Mail-Adresse noch Ihre tatsäch­liche Telefon­nummer oder Adresse hinter­legt haben. Nur dann haben Sie eine Chance den folgen­den Werbe­maßnahmen aus dem Weg zu gehen. Werden Ihre Anga­ben vor der Angabe des gene­rierten Immobilien­werts durch ein Anruf oder eine Bestätigungs­mail über­prüft, sinken die Chancen jedoch.

Gut zu wissen:

Bei Wert­ermitt­lungen in On­line-Porta­len wird keine Verkehrs­wert­ermitt­lung durch­geführt. Es geht aus­schließ­lich um Ihre per­sön­lichen Daten, die kosten­pflichtig an Mak­ler wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Diese Kontakt­informa­tion werden "Leads" für Mak­ler genannt.

Diese so­genann­ten Leads werden von eini­gen Fir­men im Inter­net ange­boten und auch unge­schönt be­wor­ben.

Zur Kasse können die Mak­ler i.d.R. jedoch erst dann gebe­ten werden, wenn der Kon­takt mit Ihnen gelingt. Bis dahin werden Sie in aus­reichen­dem Maß per Mail oder tele­fonisch von den Betreibern der Online-Portale zur Kontakt­aufnahme auf­gefor­dert.

Kommt es schließ­lich zu einer Kontakt­aufnahme, wird nach oder mög­licher­weise sogar während des ersten Be­suchs des Mak­lers eine generierte "Wert­ermitt­lung" präsentiert, die ent­weder im Rahmen der Courtage ver­rechnet oder im Falle einer aus­bleiben­den Vermitt­lung geson­dert abge­rechnet werden soll. Soweit Sie keinen Makler­vertrag oder einen Vertrag zur Über­nahme der Kosten abschließen, erfolgt jedoch oft­mals keine Wert­ermitt­lungspräsentation.

Tipp:

Bei der Be­auf­tra­gung von kosten­losen Wert­ermitt­lungen durch Mak­ler ohne einen Ver­mittlungs­wunsch sollten Sie un­be­dingt im Voraus schrift­lich ver­ein­baren, dass irgendwelche Wert­ermitt­lungen kosten­los bleiben. Ansonsten kann es zu unschönen Über­raschungen kommen. Mak­ler­leistungen dür­fen nur dann nicht (voll) ab­ge­rech­net wer­den, wenn sie im Rah­men der Ver­mitt­lungs­tätig­keiten (also nach Unter­zeich­nung eines Makler­ver­trags) ange­boten wer­den.

Wie die "Wert­ermitt­lung" tat­säch­lich er­folgt:

Die eigent­liche "Wertermittlung" erfolgt also nur gegebenfalls durch den von Ihnen beauf­trag­ten Makler, der sich i.d.R. einer speziell hierfür ent­wickel­ten Makler­soft­ware bedient.

Während ein Sach­verstän­diger für eine an­erkann­te Qualifi­kation sehr hohe Hür­den bewäl­tigen muss, ist für die gewerb­liche Makler­tätig­keit keiner­lei Aus­bil­dung nach­zu­weisen. Die Bewer­tungs-Soft­ware wird dementsprechend so gestal­tet, dass Sie ein­fach, sehr schnell und mög­lichst ohne ­Vor­kennt­nisse zu be­dien­en ist und vor allem den nötigen Frei­raum zur Gestal­tung des Wunsch­ergeb­nisses lässt. Geht man den Werbe­ange­boten zur Soft­ware für Wert­ermitt­lungen für Mak­ler nach, erfüllt diese die An­sprüche auch voll und ganz.

Zur Verwirk­lichung dieses Geschäfts­modells ist nur noch das Ver­trauen durch das Wieder­geben von Inhal­ten aus Lehr­büchern und eine ent­sprechen­de Wer­bung zu er­wecken.

Ob dies auch bei Ihnen ge­lingt, hängt davon ab, wie­viel Ihnen Ihr Ver­mögen wert ist.