Sachverständi­gen­büro für Immobilienbewertung Schmidt
von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gutachter Haus und Grundstück
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Der Verkäufer zahlt für den Makler nichts!?

Ratgeber Verkaufen/Kaufen

Viele Makler und Vermittlungs­por­tale wer­ben mit kosten­freien Tätig­keiten für den Ver­käufer, da der Käufer die Courtage bezahlen soll. Was auf den ersten Blick kosten­frei erscheint, entpuppt sich jedoch als Trug­schluss.

Stellen Sie sich vor, Sie würden als Verkäufer einer Immobilie von einem möglichen Kaufpreis von 310.000,- € nur 300.000,- € erhalten oder den Betrag von 310.000,- € erhalten und hiervon 10.000,- € Cortage zahlen. Welche Vorgehensweise wäre für Sie interessanter?

Der Trugschluss, dass der Verkäufer für die Dienste eines Maklers nichts zahlt, nur weil der Makler ihm die Courtage nicht unmittelbar in Rechnung stellt, ist zwar weit verbreitet.

Im obigen Fall steht dem Verkäufer jedoch eigentlich ein Veräußerungspreis von 310.000,- € zu, da der Käufer insgesamt zur Zahlung dieser Summe bereit ist. Nur die künstliche Herunterrechnung des real möglichen Kaufpreises von 310.000,- € auf 300.000,- € ermöglicht den Irrglauben einer scheinbar kostenfreien Leistung.

Kaupreisverhandlung mit Makler
Bild Verhandlung mit Makler
Kaufpreisverhandlung ohne Makler
Bild Verhandlung ohne Makler

Würde Sie in diesem Zusammenhang auch das Argument überzeugen, dass Sie die Immobilie schließlich auch für 310.000,- € verkaufen könnten und damit ein provisionsfreier Verkauf zu 300.000,- € möglich wäre?

Der weitere Irrglaube, dass die Immobilienpreise steigen, wenn ausschließlich der Verkäufer nach dem Bestellerprinzip die Courtage zahlen muss, fußt auf dem gleichen Prinzip.
Der Verkaufs- oder Kaufpreis richtet sich nach dem, was der Käufer zugesteht. Gesteht der Käufer ohne Probleme einen Aufschlag von 10.000,- €, erlaubt die schlichte Angebots- und Nachfragesituation einen Verkaufs- oder Kaufpreis von 310.000,- € - mit oder ohne Makler.

Hinweis

Für einen Interessenten oder Käufer spielt es keine Rolle, ob er dem Verkäufer die volle Kaufpreissumme zukommen läßt oder ob er dem Verkäufer und dem Makler einen jeweiligen Teilbetrag auszahlt.
Hinsichtlich des Kaufpreises ist für ihn ausschließlich die Gesamthöhe ausschlaggend und nicht aus welchen Komponenten er sich zusammensetzt.
Könnten die Maklerkosten problemlos auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden, ohne das ein Interessent abspringt, würde sich die Situation im Grunde nicht ändern. Der Verkäufer erhält den aufgeschlagenen Anteil wiederum nicht, obwohl er ihn auch ohne Makler erhalten könnte.

Tatsächlich bezahlt immer der Verkäufer den Makler! - Bei Provisionen für den Käufer und den Verkäufer sogar doppelt.