Wohnungswert, Hauswert, Verkehrswert, Marktwert, Grundstückswert - worin liegt der Unterschied?
Ratgeber Bewertung
Der Wert eines Gegenstands ergibt sich vereinfacht aus dem Preis der im nächsten Verkaufs-/Kauffall am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Die Betrachtung von einzelnen realisierten Preisen unter ungewöhnlichen Verhältnissen (Verkauf an Zwischenhändler oder Verwandte, Notsituationen etc.) sowie für nicht unmittelbar vergleichbare Gegenstände spielen dabei keine Rolle.
Der Verkehrswert und der gleichbedeutende Marktwert für Immobilien ist in §194 des Baugesetzbuchs (BauGB) definiert. Der Marktwert wird zwar auch in anderen Veröffentlichungen definiert, hat jedoch auch dort sehr weitgehend dieselbe Bedeutung.
Der Grundstückswert ist nicht unmittelbar definiert, wird jedoch in der Immobilienwirtschaft als Verkehrswert interpretiert. Die gemäß den §§192,193 BauGB einzurichtenden Gutachterausschüsse werden z.B. als Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bezeichnet.
Den häufig verwendeten Begriff des Haus- oder Wohnungswerts kann es strenggenommen nicht geben, da ein Haus oder eine Wohnung nicht isoliert vom restlichen Grundstück, d.h. dem Grund- und Boden erworben werden kann. Auch zu einer Eigentumswohnung gehört ein Anteil des restlichen Grundstücks. In diesem Zusammenhang ist auch der Grundstückswert nicht nur der bloße Wert des Grund- und Bodens oder des unbebauten Grundstücksteils bei bebauten Grundstücken.
Der Grund zur nicht möglichen isolierten Betrachtung von Häusern oder Wohnungen liegt in der juristischen Definition eines Grundstücks, die ein Grundstück als abgegrenzten Teil der Erdoberfläche betrachtet, zu dem grundsätzlich alles gehört was sich über oder unter der Erdoberfläche befindet und fest mit dem Grund- und Boden verbunden ist. Wesentliche Bestandsteile des Grundstücks sind somit nicht einzeln verkehrsfähig.
Hinweis:
Tatsächlich werden bei einer Wertermittlung nicht nur Häuser oder Wohnungen bewertet. Häuser und Wohnungen werden bei Verkehrswertermittlungen als zeitlich befristete bauliche Anlagen auf Grundstücken betrachtet, die in einigen Fällen und je nach Alter und Struktur auch in den Hintergrund geraten können.
In Ausnahmefällen kann es dennoch um den Wert eines Hauses oder einer Wohnung gehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall wenn ein Haus oder eine Wohnung unerlaubt oder unbeabsichtigt auf fremden Grund- und Boden errichtet wurden. Hier kann ein Hauswert oder ein Wohnungswert ermittelt werden, in dem die Verkehrswerte des Grundstücks mit und (fiktiv) ohne dem Haus/der Wohnung bestimmt und voneinander in Abzug gebracht werden. Man spricht hier von einem sogenannten Differenzwert.
Sobald sie also ohne weitere Erläuterung einen Sachverständigen mit Ermittlung des Hauswerts beauftragen, müsste er richtigerweise den Differenzwert ermitteln.
In einigen Fällen ist auch von einem Verkaufswert die Rede. Hier ist die Verwirrung besonders deutlich. Da es keine verschiedenen Definitionen und Interpretationen von Verkehrs- oder Marktwerten gibt, kann lediglich vermutet werden, was sich dahinter verbergen soll.
Zwar ist vor allem in internationalen Veröffentlichungen von einem "Highest Use" die Rede, bei dem nicht immer die tatsächliche Grundstücksnutzung sondern die Nutzung angenommen werden soll, zu der der höchste Kaufpreis erzielt werden könnte. (Wobei auch bei einem gewöhnlichen Geschäftsverkehr als Grundlage der Verkehrswertermittlung nicht gerade von der Vernichtung von Vermögenwerten ausgegangen wird.) Ob eine Nutzungsänderung bei einem "Verkaufswert" in Betracht gezogen wird, ist jedoch fraglich.
Zum anderen kann der Verkaufswert auch als ein "bester Preis" betrachtet werden, der von den Beteiligten bei einem Verkauf/Kauf mit Unterstützung ausgehandelt werden kann. Für den Verkäufer wäre er dann ein Preis, der am weitesten über dem Marktwert und für den Käufer ein Preis, der am weitesten unter dem Marktwert ausfällt, wobei zur Feststellung der Marktwert natürlich erst bekannt sein müsste. Je nach Sichtweise der Beteiligten hätte der "Verkaufswert" also eine vollkommen unterschiedliche Bedeutung.
Gut zu wissen:
Der Begriff "Verkaufswert" wird gerne in Maklerkreisen verwendet. Hiermit soll einem Kunden (Verkäufer) suggeriert werden, dass zwischen einem tatsächlich höheren (oder niederigen Wert) und einem Markt- oder Verkehrswert unterschieden wird. Tatsächlich wird hierbei versucht, auf den Kunden in eigener Sache einzuwirken.