Sachverständi­gen­büro für Immobilienbewertung Schmidt
von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gutachter Haus und Grundstück
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Honorar (außer EFH/WET)

Bild Verkehrswert
  • Der Um­fang der Be­wer­tung und des zu er­stellen­den Gut­ach­tens steigt re­gel­mäßig mit dem Ver­kehrs­wert/­Markt­wert. Dies gilt je­doch in erster Li­nie nur bei Ob­jek­ten ohne wei­tere Be­son­der­heiten, wie z.B. er­heb­liche Bau­män­gel oder Bau­schäden oder be­lasten­de Rech­te. So­fern Be­son­der­hei­ten den Ver­kehrs­wert/­Markt­wert min­dern, ist von den Ver­kehrs­wer­ten/­Markt­wer­ten ohne diese Min­de­rungen aus­zu­ge­hen.

  • Jede wirt­schaft­lich selbstän­dige Ein­heit ist bei ei­ner Ver­kehrs­wert-/­Markt­wert­ermitt­lung se­pa­rat und in vol­lem Um­fang ein­zeln zu be­wer­ten.
    Der Auf­wand zur Be­wer­tung von zwei wirt­schaft­lich selbstän­di­gen Ein­hei­ten ent­spricht da­bei regel­mäßig dem Auf­wand der Be­wer­tung von zwei un­ter­schied­li­chen Be­wer­tungs­objek­ten die un­ab­hängig be­auf­tragt wur­den.
    Wirt­schaft­lich selbstän­dige Ein­hei­ten sind bei­spiels­weise auch vor­han­den, wenn sich auf ei­nem Grund­stück ein Woh­nobjekt ge­trennt vom ei­nem ge­werb­lichen Ob­jekt oder ein Ein­fami­lien- sowie ein Mehr­familien­wohn­haus be­fin­den. Ent­schei­dend ist die Fest­stellung ei­ner ge­trenn­ten und un­ab­hängigen Nut­zung von Grund­tücken oder Grund­stücks­tei­len.

  • Mit dem Honorarrechner kann das Ho­no­rar zu einem be­lie­big ein­ge­ge­be­nen Ver­kehrs­wert/­Markt­wert zzgl. der Zu­schläge für Be­son­der­hei­ten er­mittelt wer­den

(verkürzter Auszug, ohne Besonderheiten)

Gutachten

Verkehrswert/­Marktwert Honorar Honorar
(incl. USt)
bis 150.000,00 € 1.530 ,- € 1.821 ,- €
250.000,00 € 1.800 ,- € 2.142 ,- €
500.000,00 € 2.400 ,- € 2.856 ,- €
1.000.000,00 € 3.400 ,- € 4.046 ,- €
5.000.000,00 € 9.120 ,- € 10.853 ,- €