Honorar (außer EFH/WET)
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Der Umfang der Bewertung und des zu erstellenden Gutachtens steigt regelmäßig mit dem Verkehrswert/Marktwert. Dies gilt jedoch in erster Linie nur bei Objekten ohne weitere Besonderheiten, wie z.B. erhebliche Baumängel oder Bauschäden oder belastende Rechte. Sofern Besonderheiten den Verkehrswert/Marktwert mindern, ist von den Verkehrswerten/Marktwerten ohne diese Minderungen auszugehen.
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Jede wirtschaftlich selbständige Einheit ist bei einer Verkehrswert-/Marktwertermittlung separat und in vollem Umfang einzeln zu bewerten.
Der Aufwand zur Bewertung von zwei wirtschaftlich selbständigen Einheiten entspricht dabei regelmäßig dem Aufwand der Bewertung von zwei unterschiedlichen Bewertungsobjekten die unabhängig beauftragt wurden.
Wirtschaftlich selbständige Einheiten sind beispielsweise auch vorhanden, wenn sich auf einem Grundstück ein Wohnobjekt getrennt vom einem gewerblichen Objekt oder ein Einfamilien- sowie ein Mehrfamilienwohnhaus befinden. Entscheidend ist die Feststellung einer getrennten und unabhängigen Nutzung von Grundtücken oder Grundstücksteilen. - Mit dem Honorarrechner kann das Honorar zu einem beliebig eingegebenen Verkehrswert/Marktwert zzgl. der Zuschläge für Besonderheiten ermittelt werden
(verkürzter Auszug, ohne Besonderheiten)
Gutachten
Verkehrswert/Marktwert | Honorar | Honorar (incl. USt) |
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bis 150.000,00 € | 1.530 ,- € | 1.821 ,- € |
250.000,00 € | 1.800 ,- € | 2.142 ,- € |
500.000,00 € | 2.400 ,- € | 2.856 ,- € |
1.000.000,00 € | 3.400 ,- € | 4.046 ,- € |
5.000.000,00 € | 9.120 ,- € | 10.853 ,- € |