Sachverständi­gen­büro für Immobilienbewertung Schmidt
von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gutachter Haus und Grundstück
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Honorarrechner (außer EFH/WET)

 €

Grundhonorar:   €

Belastungen auf dem Grund­stück
Info zum Auftraggeber

Ein im Grundbuch als Grunddienstbarkeit oder beschränkt persönliche Dienstbarkeit gesichertes Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrecht wird mit einem Zuschlag von 20‍%, jedoch maximal 575,00 € auf das Grundhonorar veranschlagt. Bei mehreren voneinander unabhängigen Rechten (z.B. Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrecht an weiteren Grundstücksbereichen) beträgt der Zuschlag für jedes weitere Recht 10‍% bzw. maximal 287,50 €. Bei verbundenen Rechten (z.B. Fahrrecht sowie ein davon getrenntes (nachträglich) eingetragenes Leitungsrecht) an gleichem Grundstücksbereich erfolgt kein weiterer Zuschlag.

Info zu Baulasten

Soweit eine Baulast nicht mit einer Dienstbarkeit verbunden ist, beträgt der Zuschlag 20‍%, jedoch maximal 575,00 € des Grundhonorars. Bei weiteren Baulasten beträgt der Zuschlag je 10% bzw. maximal 287,50 €.

Info zu Wohnungsrechten

Bei einem im Grundbuch als beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragenen Wohnungsrecht beträgt der Zuschlag 30‍%, jedoch maximal 860,00 € des Grundhonorars. Bei mehreren Wohnungsrechten beträgt der Zuschlag 15% bzw. maximal 430,00 € je weiteres Recht.

Info zum Nießbrauch

Ein vorhandener Nießbrauch wird mit einem Zuschlag von 30‍% auf das Grundhonorar veranschlagt.

Info zu Überbauten

Bei einem vorhandenen Überbau erfolgt ein Zuschlag von 30‍%, jedoch maximal 860,00 € auf das Grundhonorar. Der Zuschlag beträgt bei jedem weiteren Überbau 30‍% bzw. maximal 860,00 € des Grundhonorars.

Info zu Notwegerechten
Ein Notwegerecht wird wie Geh-, Fahr- und Leitungsrecht behandelt.
Info zum Erbbaurecht

Bei Erbbaurechten ist zuvor eine gewöhnlichen Verkehrswert/Marktwertermittlung vorzunehmen, die entsprechend den Bedingungen des Erbbaurechtsvertrags zu ergänzen ist. Der Zuschlag beträgt 40‍% des Grundhonorars.

Honoraranteil für Belastungen auf dem Grundstück:
Besondere Bedingungen
Info zu mehreren Stichtagen

Verkehrswert-/Marktwertermittlungen zu mehreren Stichtagen können z.B. bei Erbschaftsangelegenheiten oder Ehescheidungen erforderlich sein. Der Zuschlag beträgt bei zwei Stichtagen 50‍%, bei jedem weiteren Stichtag 25‍% des Grundhonorars.

Info zu mehreren Stichtagen

Bei Mietverträgen (insbesondere Gewerbemietveträge) die außergesetzlich vereinbarte Klauseln mit Auswirkungen auf die Miethöhe beinhalten, beträgt der Zuschlag je 15‍%, jedoch maximal 430,00 € des Grundhonorars.

Honoraranteil für besondere Bedingungen:
Besondere Leistungen, Nebenkosten
Info zu Wohn-/Nutzflächenaufmass vor Ort

Die Wohn- oder Nutz(ungs-)flächen der baulichen Anlagen haben einen sehr großen Einfluss auf den Verkehrswert/Marktwert einer Immobilie. Sollten diese nicht oder nur unzureichend bekannt sein, ist die sachverständige Vornahme einer Flächenermittlung möglich. Der Zuschlag beträgt 1,50 € je m² Wohn-/Nutzfläche.

Info zu Wohn-/Nutzflächenermittlung aus Bauzeichnungen

Alternativ zur Wohn- oder Nutz(ungs-)flächen der baulichen Anlagen vor Ort ist auch eine auftragsgemäße Flächenermittlung auf der Grundlage von übergebenen Bauzeichnungen (Grundrissen) möglich. Der Zuschlag beträgt 0,50 € je m² Wohn-/Nutzfläche.

Info zur Erstellung von Grundrissen

Die Erstellung von Grundrissen von baulichen Anlagen ist zur Ermittlung des Verkehrswerts/Martwerts nicht erforderlich und dient vorwiegend der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Beschreibungen der baulichen Anlagen. Der Zuschlag beträgt 3,00 € je m² Wohn-/Nutzfläche. Bei einer teilweisen Erstellung von Grundrissen erfolgt eine Aufteilung nach Flächenanteilen.

Info zur Beschaffung von Unterlagen

Je angeforderte Unterlage beträgt der Zuschlag 10,00 €. Bitte beachten Sie, dass alle fehlenden Unterlagen von Ihnen selbst angefordert werden können. Informationen unter Unterlagen

Info zu Fahrtkosten

Die Fahrtkosten betragen 1,00 €/km je gefahrenen Kilometer.

Honoraranteil für besondere Leistungen, Nebenkosten:

(Netto-)Honorar: 

Umsatzsteuer: 

(Brutto-)Honorar: