Sachverständi­gen­büro für Immobilienbewertung Schmidt
von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gutachter Haus und Grundstück
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Honorarrechner Einfamilienwohnhaus­grundstücke/­Wohnungseigentum

 m²

Grundhonorar:   €

Belastungen auf dem Grund­stück
Info zu Wohnungsrechten

Bei einem im Grundbuch als beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragenen Wohnungsrecht beträgt der Zuschlag 30‍%, jedoch maximal 860,00 € des Grundhonorars. Bei mehreren Wohnungsrechten beträgt der Zuschlag 15% bzw. maximal 430,00 € je weiteres Recht.

Info zum Nießbrauch

Ein vorhandener Nießbrauch wird mit einem Zuschlag von 30‍% auf das Grundhonorar veranschlagt.

Info zum Erbbaurecht

Bei Erbbaurechten ist zuvor eine gewöhnlichen Verkehrswert/Marktwertermittlung vorzunehmen, die entsprechend den Bedingungen des Erbbaurechtsvertrags zu ergänzen ist. Der Zuschlag beträgt 40‍% des Grundhonorars.

Honoraranteil für Belastungen auf dem Grundstück:
Besondere Bedingungen
Info zu mehreren Stichtagen

Verkehrswert-/Marktwertermittlungen zu mehreren Stichtagen können z.B. bei Erbschaftsangelegenheiten oder Ehescheidungen erforderlich sein. Der Zuschlag beträgt bei zwei Stichtagen 50‍%, bei jedem weiteren Stichtag 25‍% des Grundhonorars.

Honoraranteil für besondere Bedingungen:
Besondere Leistungen, Nebenkosten
Info zu Wohn-/Nutzflächenaufmass vor Ort

Die Wohn- oder Nutz(ungs-)flächen der baulichen Anlagen haben einen sehr großen Einfluss auf den Verkehrswert/Marktwert einer Immobilie. Sollten diese nicht oder nur unzureichend bekannt sein, ist die sachverständige Vornahme einer Flächenermittlung möglich. Der Zuschlag beträgt 1,50 € je m² Wohn-/Nutzfläche.

Info zu Wohn-/Nutzflächenermittlung aus Bauzeichnungen

Alternativ zur Wohn- oder Nutz(ungs-)flächen der baulichen Anlagen vor Ort ist auch eine auftragsgemäße Flächenermittlung auf der Grundlage von übergebenen Bauzeichnungen (Grundrissen) möglich. Der Zuschlag beträgt 0,50 € je m² Wohn-/Nutzfläche.

Info zur Erstellung von Grundrissen

Die Erstellung von Grundrissen von baulichen Anlagen ist zur Ermittlung des Verkehrswerts/Martwerts nicht erforderlich und dient vorwiegend der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Beschreibungen der baulichen Anlagen. Der Zuschlag beträgt 3,00 € je m² Wohn-/Nutzfläche. Bei einer teilweisen Erstellung von Grundrissen erfolgt eine Aufteilung nach Flächenanteilen.

Info zur Beschaffung von Unterlagen

Je angeforderte Unterlage beträgt der Zuschlag 10,00 €. Bitte beachten Sie, dass alle fehlenden Unterlagen von Ihnen selbst angefordert werden können. Informationen unter Unterlagen

Info zu Fahrtkosten

Die Fahrtkosten betragen 1,00 €/km je gefahrenen Kilometer.

Honoraranteil für besondere Leistungen, Nebenkosten:

(Netto-)Honorar: 

Umsatzsteuer: 

(Brutto-)Honorar: