Kurzgutachten über den Immobilienwert
Nur für Ein- bis Zweifamilienwohnhausgrundstücke sowie Wohnungseigentum möglich
Erfassung der wesentlichen Eigenschaften und Beschaffenheiten der Immobilie
Kurze Darstellung der Immobilie
Wertermittlung auf der Grundlage einer Verkehrswertermittlung ohne Berücksichtigung von Besonderheiten (Dienstbarkeiten o.ä.) oder besonderen Bedingungen
Im Unterschied zum Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB werden Vorgaben des Auftraggebers nicht objektiv geprüft.
Zur rechtlichen Situation werden tlw. Annahmen getroffen bzw. von gewöhnlichen Situationen ausgegangen. Der Aufwand reduziert sich hierdurch erheblich.Für Angaben und das Ergebnis kann daher keine Haftung übernommen werden.
Kurzgutachten sind ausschließlich dazu geeignet, einen vorläufigen Überblick zum Wert einer Immobilie zu verschaffen und sind je nach Anlass und Zweck preiswerte Alternativen. Sollte eine tatsächliche Absicht zur Vermögensdisposition aufgrund eines Gutachtens bestehen, wird die Beauftragung zur Erstellung eines verbindlichen Verkehrswertgutachtens empfohlen.
- Der Umfang des Dokuments ist auf 10 bis 20 Seiten begrenzt
- Die Dauer der Anfertigung des Gutachtens beträgt durchschnittlich 1 Woche
- Informationen zur Wertermittlung werden ausschließlich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
- Das Honorar beträgt 40% des üblichen Honorars eines Verkehrswertgutachtens. Mit einem Honorarrechner können Sie das zu erwartende Honorar abschätzen
- Der Ablauf der Gutachtenerstellung von der Ortsbesichtigung bis zum Erhalt des Gutachtens im einzelnen unter dem