Sachverständi­gen­büro für Immobilienbewertung Schmidt
von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gutachter Haus und Grundstück
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Dipl. Ing. Torsten Schmidt. Seit 2008 von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt

Markt- und Verkehrswertermittlung, Beleihungs­wert­ermitt­lung, Miet- und Pacht­wert­ermitt­lung

Haus Gutachten02621 - 188 43 90

Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt

Mitglied im Gutachterausschuss
der Stadt Koblenz

Verkehrswertgutachten. Marktwertgutachten gemäß §194 BauGB

Das Gutachten eines öffent­lich be­stell­ten und ver­eidig­ten Sach­ver­stän­di­gen genießt er­höhte Glaub­würdig­keit

Gutachten

Honorarübersicht. Honorarrechner

Verschaffen sie sich einen Über­blick oder ermitteln Sie das genaue Hono­rar

Honorar

Kurzgutachten

Über­blick zum objektiven Wert einer Immobilie.

Kurzgutachten

Onlinebewertung. Online-Wertauskunft

Sehr gut zur Über­prü­fung von kosten­lo­sen Be­wer­tungen und Kauf­preis­an­ge­bo­ten aus In­se­ra­ten ge­eig­net.

Online Bewertung Wertauskunft

Vorlagen, Check­listen und Voll­mach­ten zur Gut­ach­ten­er­stellung on­line erstellen

Reduzierung des Aufwands durch Mit­wirkung bei der Be­sor­gung von Unter­lagen

Unterlagen

Informationen zu Gut­achten­erstellungen, Quali­fika­tionen, Wert­defini­tionen u.v.m.

Warum ein Gut­ach­ten? Was ist ein Sach­ver­stän­diger? Was ist der Wert einer Imm­o­bi­lie? Wie wird ein Gut­ach­ten er­stellt? Ratgeber.

Informationen

Online-Sach­verstän­digen­vertrag. Online-Beauf­tragung Kurz­gutachten

Wenn Sie bei einem Ortstermin nicht persönlich anwesend sein können oder es etwas einfacher und schneller gehen soll

Online Vertrag

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Sie wün­schen ein be­last­ba­res Ver­kehrs­wert-/­Markt­wert­gut­ach­ten beim Kauf/­Ver­kauf, Ver­mö­gens­aus­gleich oder für Ge­richte und Be­hör­den?

Benötigte In­for­ma­tio­nen zur Gut­ach­ten­er­stel­lung.

Die Art der Immo­bi­lie so­wie die recht­lichen und sonsti­gen Ge­ge­ben­hei­ten be­stim­men den Auf­wand und das Ho­no­rar für eine Immo­bi­lien­be­wer­tung.

Sie haben be­reits Immo­bi­lien­be­wer­tungen be­auf­tragt oder kön­nen bei einem Orts­ter­min nicht an­we­send sein?

Sie möch­ten le­dig­lich eine ein­fache Ver­mö­gens­über­sicht er­stel­len oder vor­läu­fige Kauf/Ver­kaufs­ent­schei­dungen treffen?

Sofortige Be­auf­tra­gung eines Kurz­gut­ach­tens.

Zur Über­prü­fung eines Kauf­preis­an­ge­bots oder kosten­lo­sen Wert­er­mitt­lungen beim Immo­bi­lien­er­werb. Auch zur über­schlä­gi­gen Über­prüfung von Erb­schafts­steuer­be­schei­den ge­eig­net.

Auskunft zu re­gio­na­len Preis­ver­hält­nissen.

Abruf der er­stell­ten On­line-Do­ku­men­te.

Die Be­auf­tra­gung eines Gut­ach­tens ge­hört nicht zum All­tags­ge­schäft. In­for­mieren Sie sich vor­ab über die wich­tigsten Sach­ver­hal­te.