Sachverständi­gen­büro für Immobilienbewertung Schmidt
von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Gutachter Haus und Grundstück
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Online - Bewertung

Bild Online-Bewertung
Hinweis
  • Wert­ermitt­lungen in Rhein­land-Pfalz

    Zur Bewer­tung einer Immo­bilie ist die La­ge eine ent­schei­den­de Größe. Da­her sind Kennt­nisse über re­gio­na­le Be­son­der­hei­ten grund­le­gend.
    Da auch bei ei­ner On­line-Be­wer­tung die­se Be­son­der­hei­ten be­rück­sich­tigt wer­den, be­schränkt sich das An­ge­bot im We­sent­lichen auf den Wir­kungs­kreis des Sach­ver­stän­di­gen­büros.

  • Auf der Grund­lage einer Ver­kehrs­wert-/­Markt­wert­ermitt­lung ge­mäß der Im­mo­bi­li­en­wert­er­mitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV)

    Die bei der Wert­ermitt­lung von Immo­bilien be­währ­ten Me­tho­den der ImmoWertV wer­den auch hier an­ge­wen­det. Auf­grund der ein­ge­grenz­ten Mög­lich­kei­ten ei­ner On­line-Be­wer­tung kön­nen die in die Tiefe ge­hen­den Ein­zel­he­iten je­doch nicht be­rück­sichgt wer­den.

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Sehr gut zur Über­prü­fung von un­ver­bind­lichen Wert­ermitt­lungen und Kauf­preis­an­ge­bo­ten ge­eig­net

Hinweis

Über­schlä­gi­ge Über­prü­fung von Erb­schafts-/Schen­kungs­steuer­be­schei­den

Hinweis

Wert­er­mitt­lung auf der Grund­lage ei­ner Ver­kehrs­wert­ermitt­lung ohne Be­rück­sich­ti­gung von Be­son­der­hei­ten (Dienst­bar­keit­en o.ä.) oder be­son­de­ren Be­dingungen

Hinweis
  • Bei vie­len On­line-Be­wer­tungs­por­ta­len fin­det tat­säch­lich keine On­line-Be­wer­tung statt. Statt­dessen wer­den Ihre An­ga­ben kosten­pflichtig an inter­essierte Mak­ler wei­ter­ge­ge­ben, die in aus­reichen­dem Aus­maß mit Ih­nen Kon­takt auf­nehmen wer­den. Ihre hier­zu er­for­der­liche Zu­stim­mung ge­ben Sie ne­ben­bei mit den An­ga­ben zu Ihrer Immo­bi­lie ein. (Leads für Makler)

    Einige On­line-Be­wer­tungs­portale bie­ten da­ne­ben tat­säch­lich Be­wer­tungen auf der Grund­lage einer an­geb­lich fun­dier­ten und quali­tativ hoch­wer­tigen Aus­wer­tungs­methode an. In der Re­gel han­delt es sich je­doch um eine nicht durch­schau­bare Aus­wer­tung von An­gebots­preisen, die mög­licher­weise aus den On­line-In­se­ra­ten mit den da­bei ein­ge­ge­be­nen Be­schaf­fenheits­an­ga­ben ge­won­nen wer­den.
    Während kon­krete Be­schaf­fen­heits­an­ga­ben wie z.B. das Bau­jahr, die Wohn/­Nutzfläche, die Grund­stücks­fläche oder auch verein­zelte Aus­stat­tungs­ele­mente auch aus On­line-Por­ta­len ver­bind­lich sind und bei Falsch­an­ga­ben spätestens bei der Be­sich­tigung bzw. bei Über­gabe eines Ex­posés korri­giert wer­den müss­ten, sind Anga­ben wie Aus­sichts­lage, re­no­viert, sa­niert, ein­fach, ge­ho­ben oder luxus vor­sich­tig aus­ge­drückt re­la­tiv und grund­sätz­lich un­ver­bind­lich.
    Bei einem Ver­gleich der we­ni­gen ein­ge­schränkt ver­wert­ba­ren An­ge­bots­an­ga­ben in den On­li­ne-In­se­ra­ten und den da­rauf hin er­folg­ten Aus­wer­tungen, ver­bleibt nur die Ver­wun­de­rung, wie hier­bei ein Zu­sam­men­hang her­ge­stellt wer­den kann.

    Doch selbst bei einem beste­hen­den Zusam­men­hang würde es sich um eine Aus­wer­tung von Wunsch­prei­sen mit un­ge­prüf­ten An­ga­ben zur Immo­bi­lie han­deln. Ob hier­bei von einem Wert gespro­chen wer­den kann, sei dahin­ge­stellt.

Hinweis

Daten­grund­lage auf der Basis tat­säch­lich reali­sierter Kauf­preise

  • Hier­bei steht nicht die Vermitt­lung der Immo­bilie, son­dern aus­schließ­lich die Er­mitt­lung von Immo­bilien­werten im Mit­tel­punkt. Die On­line-Be­wer­tung dient nicht der Anbah­nung eines Ver­mitt­lungs­auf­trags bzw. der Ge­win­nung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten der Ver­kaufs- und Er­werbs­inter­essenten. Ihre Da­ten und An­gaben wer­den nicht wei­ter­ge­ge­ben.
  • Es wird keine Auf­berei­tung von Ver­kaufs­an­ge­bo­ten aus Inter­net­por­talen, son­dern eine Er­mitt­lung auf der Basis einer Da­ten­grund­la­ge vor­ge­nom­men, die un­ab­hängig, voll­ständig und amt­lich er­fasst wur­de.
    Un­ge­prüfte und er­gänzte An­ga­ben fin­den da­her kei­nen Ein­gang. Wei­tere In­forma­tio­nen un­ter Preise und Märkte, der Definition des Verkehrswerts/­Marktwerts sowie der Kaufpreis­sammlung.
    • Nach der Ein­gabe der wert­rele­vanten Daten wird unmit­telbar eine PDF-Datei erstellt, die jeder­zeit im Down­load-Bereich nach einem Login abge­rufen werden kann.

    • Die PDF-Datei enthält neben den Ergeb­nissen auch Erläute­rungen, Berechnungs­schritte und An­gaben zum Ersteller.

    • Es sind ca. 25 Angaben zur Immo­bilie einzu­geben, die bei vor­han­denen Neben­gebäuden darüber hinaus gehen. Hier­durch wird eine mög­lichst genaue Online-Bewer­tung er­reicht.

  • Nur für Ein- bis Zwei­familien­wohn­haus­grund­stücke sowie Eigentums­wohnungen in Rhein­land-Pfalz möglich

  • Geeignet bei Immo­bilien ohne Bes­onder­heiten (Belastungen durch Wege-/Wohn­rechte, wesent­liche Baumängel/­Bauschäden o.ä.)

  • Obwohl eine sehr gute Daten­grund­lage verwen­det wird, kann die Online-Bewer­tung ein Verkehrs­wert-­/Marktwert­gutachten nicht erset­zen