Online - Bewertung
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Wertermittlungen in Rheinland-Pfalz
Zur Bewertung einer Immobilie ist die Lage eine entscheidende Größe. Daher sind Kenntnisse über regionale Besonderheiten grundlegend.
Da auch bei einer Online-Bewertung diese Besonderheiten berücksichtigt werden, beschränkt sich das Angebot im Wesentlichen auf den Wirkungskreis des Sachverständigenbüros. -
Auf der Grundlage einer Verkehrswert-/Marktwertermittlung gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Die bei der Wertermittlung von Immobilien bewährten Methoden der ImmoWertV werden auch hier angewendet. Aufgrund der eingegrenzten Möglichkeiten einer Online-Bewertung können die in die Tiefe gehenden Einzelheiten jedoch nicht berücksichgt werden.
Sehr gut zur Überprüfung von unverbindlichen Wertermittlungen und Kaufpreisangeboten geeignet
Überschlägige Überprüfung von Erbschafts-/Schenkungssteuerbescheiden
Wertermittlung auf der Grundlage einer Verkehrswertermittlung ohne Berücksichtigung von Besonderheiten (Dienstbarkeiten o.ä.) oder besonderen Bedingungen
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Bei vielen Online-Bewertungsportalen findet tatsächlich keine Online-Bewertung statt. Stattdessen werden Ihre Angaben kostenpflichtig an interessierte Makler weitergegeben, die in ausreichendem Ausmaß mit Ihnen Kontakt aufnehmen werden. Ihre hierzu erforderliche Zustimmung geben Sie nebenbei mit den Angaben zu Ihrer Immobilie ein. (Leads für Makler)
Einige Online-Bewertungsportale bieten daneben tatsächlich Bewertungen auf der Grundlage einer angeblich fundierten und qualitativ hochwertigen Auswertungsmethode an. In der Regel handelt es sich jedoch um eine nicht durchschaubare Auswertung von Angebotspreisen, die möglicherweise aus den Online-Inseraten mit den dabei eingegebenen Beschaffenheitsangaben gewonnen werden.
Während konkrete Beschaffenheitsangaben wie z.B. das Baujahr, die Wohn/Nutzfläche, die Grundstücksfläche oder auch vereinzelte Ausstattungselemente auch aus Online-Portalen verbindlich sind und bei Falschangaben spätestens bei der Besichtigung bzw. bei Übergabe eines Exposés korrigiert werden müssten, sind Angaben wie Aussichtslage, renoviert, saniert, einfach, gehoben oder luxus vorsichtig ausgedrückt relativ und grundsätzlich unverbindlich.
Bei einem Vergleich der wenigen eingeschränkt verwertbaren Angebotsangaben in den Online-Inseraten und den darauf hin erfolgten Auswertungen, verbleibt nur die Verwunderung, wie hierbei ein Zusammenhang hergestellt werden kann.Doch selbst bei einem bestehenden Zusammenhang würde es sich um eine Auswertung von Wunschpreisen mit ungeprüften Angaben zur Immobilie handeln. Ob hierbei von einem Wert gesprochen werden kann, sei dahingestellt.
Datengrundlage auf der Basis tatsächlich realisierter Kaufpreise
- Hierbei steht nicht die Vermittlung der Immobilie, sondern ausschließlich die Ermittlung von Immobilienwerten im Mittelpunkt. Die Online-Bewertung dient nicht der Anbahnung eines Vermittlungsauftrags bzw. der Gewinnung von personenbezogenen Daten der Verkaufs- und Erwerbsinteressenten. Ihre Daten und Angaben werden nicht weitergegeben.
- Es wird keine Aufbereitung von Verkaufsangeboten aus Internetportalen, sondern eine Ermittlung auf der Basis einer Datengrundlage vorgenommen, die unabhängig, vollständig und amtlich erfasst wurde.
Ungeprüfte und ergänzte Angaben finden daher keinen Eingang. Weitere Informationen unter Preise und Märkte, der Definition des Verkehrswerts/Marktwerts sowie der Kaufpreissammlung.
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Nach der Eingabe der wertrelevanten Daten wird unmittelbar eine PDF-Datei erstellt, die jederzeit im Download-Bereich nach einem Login abgerufen werden kann.
Die PDF-Datei enthält neben den Ergebnissen auch Erläuterungen, Berechnungsschritte und Angaben zum Ersteller.
Es sind ca. 25 Angaben zur Immobilie einzugeben, die bei vorhandenen Nebengebäuden darüber hinaus gehen. Hierdurch wird eine möglichst genaue Online-Bewertung erreicht.
Nur für Ein- bis Zweifamilienwohnhausgrundstücke sowie Eigentumswohnungen in Rheinland-Pfalz möglich
Geeignet bei Immobilien ohne Besonderheiten (Belastungen durch Wege-/Wohnrechte, wesentliche Baumängel/Bauschäden o.ä.)
Obwohl eine sehr gute Datengrundlage verwendet wird, kann die Online-Bewertung ein Verkehrswert-/Marktwertgutachten nicht ersetzen